Akkreditierungen für Content Creator erfolgen ausschließlich vorab online!
Der Social-Media-Kanal, Podcast, B(V)log oder die Streaming-Plattform muss einen thematischen Bezug zum Thema HAIR mit regelmäßig relevanten Beiträgen (mind. ein Beitrag pro Woche) enthalten.
Es muss eindeutig erkennbar sein, dass die Beiträge von Ihnen persönlich verfasst wurden oder der Autor nachweislich und regelmäßig Beiträge zu den Thema HAIR in etablierten Kanälen veröffentlicht.
Bitte laden Sie einen Screenshot Ihres Social-Media-Kanals, Podcasts, B(V)logs oder die Streaming-Plattformen (Impressum etc.), oder einen gültigen Presseausweis bei der Akkreditierung hoch und geben Sie im Registrierungsformular Ihre Adresse des Kanals an.